Zeichen in Lichtsignalanlagen

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Symbole und Zeichen in deutschen Signalanlagen

Farbfolgen in verschiedenen Ländern

 

Symbole und Zeichen in deutschen Lichtsignalanlagen

Symbol / Lichtzeichen Beschreibung

 

Standardfarbfolge in Deutschland:

grün: Fahrt frei, beim Abbiegen sind die Abbiegeregeln nach §9 Straßenverkehrsordnung zu beachten (Gegenverkehr hat beim Linksabbiegen Vorrang...)

gelb: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten, Fahrzeuge in der Kreuzung haben diese zügig zu verlassen

rot: Halt 

rot-gelb: Bereit machen zur Abfahrt, das Signal wechselt auf grün 

      Pfeilsymbole: Ein durch grünen Pfeil freigegebenen Verkehrsstrom dürfen keine anderen Ströme wie z.B. Gegenverkehr oder Fußgänger kreuzen.

Standard in Deutschland sind grüne Pfeile auf schwarzem Grund und schwarze Pfeile auf gelbem oder rotem Grund. Selten, aber zulässig sind gelbe und rote Pfeile auf schwarzem Grund. Schwarze Pfeile auf grünem Grund sind verboten!

  Ein links hinter der Kreuzung angebrachter grüner Pfeil zeigt an, das der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten wird und man die Kreuzung nach links zügig verlassen kann. Ein gelb blinkender Pfeil links hinter der Kreuzung bedeutet: Als Linksabbieger dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Es kann auch nur ein einfeldiger Signalgeber mit grünem Pfeil angebracht sein.
Ein zweifeldiger Signalgeber mit einem grünen und gelbem Pfeil nach rechts erlaubt das Rechtsabbiegen zu bestimmten Zeiten auch bei Rot. 

Hinweis: Beim linken Signal muss beim Rechtsabbiegen Rücksicht auf Fußgänger, Radfahrer und ggf. Schienenfahrzeuge genommen werden (der grüne Pfeil ist ausgeschaltet).

Ein zweifeldiger Signalgeber mit den Farben Gelb und Rot wird dort angebracht, wo das Signal nur nach längeren Zeiträumen eingeschaltet wird (z. B. an Bahnübergängen) oder dort, wo aus anderen Gründen auf ein Grün verzichtet werden kann. Dieses Signal zeigt keine Rot-Gelb Phase.
Altes Signal an einem Bahnübergang: Rotes Blinklicht entspricht einem roten Dauerlicht.
Wird die Lichtsignalanlage Nachts abgeschaltet, dann sind alle Fußgänger-, Blink- und die Fahrzeugsignale der vorfahrtberechtigten Straßen dunkel geschaltet. In den Nebenrichtungen zeigt sie gelbes Blinklicht in allen Fahrzeugsignalen.
    Von links: Signalgeber für Fußgänger, Signalgeber für getrennten Rad- und Fußweg, Signalgeber für gemeinsamen Rad- und Fußweg.
     

 

Signale für Radfahrer:

Der zweifeldige Signalgeber wird wie die Fußgängersignale hinter der Kreuzung angebracht und hat die Farbfolge grün - rot.

Der dreifeldige Signalgeber befindet sich vor der Kreuzung und hat die Farbfolge grün - gelb - rot - rotgelb.

Eine Symbolscheibe mit Rad und Pfeil gibt den Weg für Radfahrer nur für eine bestimmte Richtung frei.

Warnblinklichter "Achtung Fußgänger kreuzen" bzw. "Vorsicht Straßenbahn". Sie sind bei Bedarf an den entsprechenden Gefahrenstellen angebracht. Fahrzeuge müssen vor ihnen halten, wenn sich z. B. Fußgänger auf der Straße befinden oder gerade die Straße betreten. Es hebt ein ggf. bestehendes Vorrangrecht auf!

 

 

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